Zivilrechtliche Haftung: Keine Haftungsteilung mehr bei Fahrlässigkeit eines Täters und vorsätzlichem Fehlverhalten des anderen.
Wenn eine schädliche Handlung durch die gemeinsamen Fehler von zwei Personen verursacht wird, haben die Gerichte die Möglichkeit, beide Personen in solidum zur Entschädigung des Opfers zu verurteilen.
Der Kassationsgerichtshof hat sich kürzlich mit der Situation befasst, in der einer der Verantwortlichen vorsätzlich gehandelt hat, während der andere lediglich unvorsichtig oder fahrlässig gehandelt hat.
Insbesondere aus Gründen der Fairness entschied das Gericht, dass derjenige, der eine vorsätzliche Straftat begangen hat, sich künftig nicht mehr auf die Fahrlässigkeit des Mitverantwortlichen berufen kann, um ihn einen Teil des Schadens des Opfers tragen zu lassen.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder mit einem Problem konfrontiert sind, bei dem Ihre Haftung oder die eines Dritten in Frage gestellt wird, können Sie sich an Rechtsanwalt Arnaud Massart wenden.