Newsflash: Internationale Mobilität von Personen: Aktivierung der Richtlinie "Vorübergehender Schutz".
Hintergrund und Grundsatz
Aufgrund der aktuellen Kriegssituation in der Ukraine beschloss der Rat der Europäischen Union, die Richtlinie 2001/55/EG zur Einführung vorübergehender Schutzmaßnahmen im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen (aufgrund eines bewaffneten Konflikts) zum ersten Mal seit ihrer Verabschiedung zu aktivieren. Die Maßnahme trat am 4. März 2022 in der gesamten Europäischen Union in Kraft.
Dieser Schutz ist vorübergehend. Er dauert ein Jahr, kann aber zweimal um jeweils sechs Monate verlängert werden.
Begünstigte sind ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Hauptwohnsitz in der Ukraine hatten. Einige nicht-ukrainische Staatsangehörige, die in der Ukraine wohnen, können unter bestimmten Bedingungen diesen Schutz in Anspruch nehmen.
Auswirkungen auf die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis?
Wenn Ukrainer sich registriert haben und eine von der Gemeinde ausgestellte Aufenthaltskarte "vorübergehender Schutz" erhalten haben, dürfen sie als Arbeitnehmer arbeiten, ohne vorher eine Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen (selbstständige Arbeit erfordert immer noch eine vorherige Genehmigung (Berufsausweis)).
Athena Law & Strategy berät und begleitet Personen, die möglicherweise Anspruch auf vorübergehenden Schutz haben.
Bitte wenden Sie sich an Rechtsanwalt Marc Mostin (m.mostin@athenalaw.be), wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der internationalen Mobilität von Arbeitnehmern oder Selbstständigen haben.